| Zuschüsse |
|
|
|
|
Ihre Pflegekasse bezahlt pauschal zu den Heimkosten der stationären Pflege folgende Zuschüsse:
Voraussetzung: Sie haben eine Pflegestufe für stationäre Pflege. Bei Beihilfeberechtigten gilt der halbe Satz, die andere Hälfte zahlt die Beihilfestelle. Ihre Pflegekasse bezahlt bei stationärer Kurzzeitpflege für maximal 28 Tage die vollen Kosten für die Pflege. Das Land Niedersachsen übernimmt einen Teil der Investitionskosten für Landeskinder. Bei Menschen die aus dem Land Bremen oder aus einem anderen Bundesland kommen, wird vom Landkreis Cuxhaven kein Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Sie tragen dann den Satz für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten in voller Höhe. Sie können nach einer stationären Kurzeitpflege auch eine Verhinderungspflege von 28 Tagen beantragen, wenn es sich während der Zeit der Kurzzeitpflege ergibt, oder eine stationäre Dauerpflege, wenn es erforderlich ist. Voraussetzung: Sie haben eine ambulante Pflegestufe. Sollte eine vollstationäre Pflege direkt an die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege anschließen, entfällt der Zuschuss des Landkreises Cuxhaven. Wenn die Kosten der stationären Pflege durch die Zuschüsse der Pflegekasse und das Heimwohngeld privat nicht gedeckt werden können, kann beim Sozialamt des jeweiligen Landkreises Heimkostenhilfe beantragt werden.Voraussetzung: Kinder/Eltern kann nicht zugemutet werden die fehlenden Kosten zu übernehmen. Zusätzlich kann Wohngeld beantragt werden, man bekommt es jedoch nur, wenn die Rente 920,-- Euro nicht übersteigt.
Weitere Vergünstigungen können beantragt werden:
1. Bei der Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen, 2. bei der Gemeinde die Befreiung von den Rundfunkgebühren, 3. beim Versorgungsamt der Schwerbehindertenausweis z.B. für Vergünstigungen bei Verkehrsunternehmen und beim Parken. |



